Wartungsarbeiten im KfW-Portal vom 15.12.2022 – 31.12.2022

Für die Umsetzung des BEG-Reformpakets zum 01.01. 2023 sind technische Anpassungen im KfW-Online-Prüftool (BzA, BnD) und der gBzA-Anwendung (gBzA) erforderlich. Aus diesem Grund stehen die beiden Anwendungen im Zeitraum 15.12. 2022 bis 31.12. 2022 nicht zur Verfügung. Ab dem 02.01. 2022 stehen die Anwendungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Förderanträge für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können während der Wartungsarbeiten uneingeschränkt bei der KfW gestellt werden.

Hinweis: Die bis zum 14.12. 2022 erstellten BzA bzw. gBzA verlieren zum 31.12. 2022 ihre Gültigkeit und können nicht für eine Antragstellung ab 2023 genutzt werden.

Für Anträge, die ab dem 02.01. 2023 nach den neuen BEG-Richtlinien gestellt werden, ist eine ab dem 02.01. 2023 neu erstellte BzA bzw. gBzA einzureichen.

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