Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Neubauten: Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In bestehenden Gebäuden besteht keine generelle Austauschpflicht – ein Heizungstausch wird nur bei irreparablen Schäden erforderlich.
(Bauantrag ab dem 01.01.2024)
Im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben!