← Zur Beitragsübersicht

Klimafreundliches Heizen: Das gilt ab dem 1. Januar 2024

  • Autor:Christine Muscheid
  • Veröffentlicht am:16. Januar 2024

Inhaltsverzeichnis

Diesen Beitrag teilen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Neubauten: Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In bestehenden Gebäuden besteht keine generelle Austauschpflicht – ein Heizungstausch wird nur bei irreparablen Schäden erforderlich.

Neubau

(Bauantrag ab dem 01.01.2024)

Im Neubaugebiet:
Heizung mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien!

Bestand

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben!

Inhaltsverzeichnis

Diesen Beitrag teilen

Weitere relevante Beiträge

17. Mai 2023

Einladung zum Vortrag: „Energetische Modernisierung im Gewerbe“

Am 19. Juni 2023 in Dillenburg: Entdecken Sie, wie gezielte Energieberatung und Fördermittel dabei helfen,…

Weiterlesen
schnurr-reinforcements
17. Februar 2023

Wir suchen Verstärkung in Dillenburg!

Unser Standort in Dillenburg sucht motivierte Fachkräfte für erneuerbare Energien! Wenn du mit Engagement und…

Weiterlesen