Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen. Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf unseren Produktseiten informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: KfW-Newsletter vom 22.02.2022