Änderungen der BEG-Fördersätze ab 28. Juli 2022

Die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine, machen nochmals die Abhängigkeit Deutschlands von russischen fossilen Brennstoffen, wie Öl und Gas, deutlich. Der Ausbau von erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden rücken deshalb immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung. Weniger Energie zu verbrauchen ist der effektivste und kostengünstigste Weg aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, hin zu mehr Klimaschutz. Neben strengen gesetzlichen Vorgaben sind Förderungen und Anreize ein wichtiger Faktor. Deshalb hat die Bundesregierung die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu gestaltet. Steuergelder sollen von jetzt an dort eingesetzt werden, wo der Effekt für den Klimaschutz und damit die Fördereffizienz am höchsten ist, was bei den Sanierungen der Fall ist. Weiterhin helfen diese Fördermaßnahmen Bürgern, langfristig Geld einzusparen. Alte Fenster, Türen sowie Heizungsanlagen verbrauchen enorme Energie und sind damit Kostenfaktoren für jedes Haus.

Um diesen Entwicklungen zu begegnen, treten ab dem 28.07.2022 neue Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude und Nichtwohngebäude in Kraft. Zusätzlich dazu gelten für Einzelmaßnahmen ab dem 15.08.2022 andere gesetzliche Regelungen. 

Eine detaillierte Übersicht über alle Änderungen in den BEG-Fördersätzen finden Sie auf der GIH-Übersichtsseite.

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner